Ausbildung und Zertifizierung zur Moderatorin / zum Moderator für „Systemisches Konsensieren“
Ein Weiterbildungsangebot exklusiv für Lehrgangsabsolvent/innen, Mitglieder, Freunde und Freundinnen von EOS
Systemisches Konsensieren (SK) ist eine kooperative Methode, die als Alternative zu herkömmlichen Entscheidungsmodellen entwickelt wurde, um die größtmögliche Akzeptanz von Entscheidungen sicher zu stellen. Nicht jene Alternative, welche die höchste Zahl an einzelnen Pro-Stimmen erhält, wird ermittelt, sondern es wird ein Weg gesucht, der bei allen Beteiligten den geringsten Widerstand hervorruft und somit die größte Chance auf Unterstützung, Verbindlichkeit und Verwirklichung hat. Systemisches Konsensieren verringert Konfliktpotenziale und wirkt konfliktlösend.
Systemisches Konsensieren ist ein Instrument, das sich besonders gut für den Einsatz in der Organisationsentwicklung und Beratung von Non-Profit- und Expert/innen-Organisationen eignet. (www.konsensieren.eu, www.sk-prinzip.at )
Am Ende der beiden Seminarwochenenden werden die Teilnehmenden
- den Einsatz geeigneter Moderationsmethoden für das SK-Prinzip beherrschen,
- alle Formen des Konsensierens situationsgerecht einsetzen und moderieren können,
- Personenwahlen mit Hilfe des SK-Prinzips sicher durchführen können,
- Vertieftes Konsensieren moderieren können,
- alle Formen des Dynamischen Konsensierens beherrschen,
- die Kennwerte des Konsensierens verstehen und berechnen können,
- die Erfolgskriterien und gruppendynamischen Auswirkungen erklären und nutzen können,
- auch schwierige Entscheidungen oder emotionale Konflikte in Gruppen jeder Größe moderieren,
- die häufigsten Fragen zum SK-Prinzip sicher beantworten,
- die vorhandene Systemunterstützung kennen und einsetzen können,
- Berechtigung und Zertifikat als SK-Moderatorin erhalten.
Trainer:
Volker Visotschnig, Business KONSENS
Hotel zur Post, Laaben, www.hotelpost-laaben.at
TN-Beitrag für beide Seminare: 500 Euro für EOS-Mitglieder, für Nicht-Mitglieder € 550,-. Es wird keine Mehrwertsteuer verrechnet (nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG).